Europaparlament beschließt die u.a. vom BFFS unterstützte Urheberrechtsrichtlinie

Stichtage: 26.03.2019 & 15.10.2019

Im März 2019 spitzte sich die Lage zu. Gegner*innen und Befürworter*innen der neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie, die der zunehmenden Abwanderung der Verwertung urheberrechtlich geschützter Inhalte ins Internet Rechnung tragen sollte, beschimpften sich gegenseitig wüst im Internet, Massenproteste, speziell in Deutschland, erweckten den Eindruck einer nahen Katastrophe für die Redefreiheit, sollte diese Richtlinie im Europaparlament eine Mehrheit bekommen, Urheber*innen-Verbände dagegen warnten vor dem kulturellen Ausverkauf, sollte dem digitalen Raubrittertum kein Regulierungs-Riegel vorgeschoben werden.

Mit knapper Mehrheit wurde sie am 26.03.2019 verabschiedet und am 15.10.2019 vom Europarat angenommen. Das war und ist für die Urheber*innen Europas und damit auch für uns in erster Linie eine gute Nachricht. Der von BFFS und ver.di ausgehandelte Folgevergütungs-Vertrag mit Netflix, über den wir am 2.4. berichten werden, wäre sonst nicht möglich gewesen.

Die Lobbyarbeit der Silicon-Valley-Giganten gegen die Richtlinie war massiv, die Hysterisierung der Debatte maximal, und hätte der BFFS zusammen mit anderen europäischen Künstler*innen-Verbänden und dem Dachverband der europäischen Leistungsschutzverwerter-Gesellschaften AEPO ARTIS sich nicht in Straßburg und Brüssel ebenso massiv für diese Richtlinie eingesetzt, wäre sie möglicherweise nicht zustande gekommen. Es gab keinen Fraktionszwang, und die Abgeordneten haben nach ihrem Gewissen und anhand der Informationen abgestimmt, die ihnen zur Verfügung standen.

Diese waren naturgemäß lückenhaft. Das Urheberrecht ist eine komplexe Angelegenheit und das vermeintliche Freiheits-Narrativ vieler Netz-Aktivist*innen und der Tech-Firmen verführerisch einfach. Dass die AEPO ARTIS sich mit der Bitte, sich auf europäischer Ebene für die Richtlinie einzusetzen, explizit an den BFFS gewendet hat, zeigt, welcher Vertrauensvorschuss unserer Gewerkschaft zu diesem Zeitpunkt bereits entgegengebracht wurde.

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