Erster Kollektivvertrag in der Synchronbranche

Gemeinsame Vergütungsregeln mit Verleihern unterschrieben

Verbindliche Vergütungsregeln für Schauspielerinnen und Schauspieler gibt es in der Film- und Fernsehbranche erst seit 2014: Der Schauspieltarifvertrag und der Kinoerlösbeteiligungstarifvertrag mit der Produzentenallianz. So wurde die Einstiegsgage bei Dreharbeiten eingeführt und Folgevergütungen bei wirtschaftlich erfolgreichen Kinofilmen. Mit der Sendergruppe ProSiebenSat.1 wurden ebenfalls Folgevergütungen vereinbart bei wirtschaftlich besonders erfolgreichen Filmen, Reihen und Serien. Alles Premieren, die der Bundesverband Schauspiel (BFFS) auf seiner Erfolgsseite verbuchen kann.

Auch in der Synchronbranche fehlten bisher solche kollektiven Verträge. Tarifverträge? Gemeinsame Vergütungsregeln? Pustekuchen! Sicher, irgendwer hatte mal irgendwelche Gagenlisten aufgestellt, die irgendwas empfehlen, aber sie waren nie etwas Vertragliches, nichts Verbindliches – und wurden auch oft selbst von denjenigen nicht eingehalten, die sie aufgestellt bzw. sich dazu bekannt haben. Ein Missstand, an dem die Synchronproduzenten leider nichts ändern wollen. Sie winden und sperren sich nach wie vor gegen tarifliche Vereinbarungen.

Aber diese Ära der gänzlichen Unverbindlichkeit ist nun beendet. Denn mit den Unterschriften unter den GVR-Synchron-Vertrag mit den Verleihern Studiocanal und Constantin Film beginnt eine neue Zeitrechnung in der Synchronbranche. Erstmals herrschen dort zumindest mit diesen beiden Verleihern verbindliche Gemeinsame Vergütungsregeln zugunsten der Gewerke Synchronschauspiel, Dialogbuch und Synchronregie. Die Synchronkreativen bekommen immer dann Folgevergütungen, wenn die von ihnen synchronisierten Kinofilme wirtschaftlich erfolgreich sind. Und auch an diesem Premierenerfolg war der inzwischen mit dem InteressenVerband der Synchronschauspieler (IVS) verschmolzene BFFS maßgeblich beteiligt – im Verbund mit ver.di, dem Regieverband (BVR) und dem Bundesverband Synchronregie und Dialogbuch (BSD).

Wie bei den meisten anderen Verhandlungen um Folgevergütungen mussten auch beim Zustandekommen der GVR-Synchron drei Hauptpunkte gelöst werden:

Der erste war, mit den beiden Verleihern Gesamtbeteiligungssummen auszuhandeln, die möglichst unmittelbar im Falle des wirtschaftlichen Erfolgs der Filme fällig werden und die für den Kreis aller Synchronkreativen ausreichend und fair sind. Diese Aufgabe wurde recht zügig, innerhalb eines knappen Jahres gemeistert.

Die zweite zu lösende Frage ist erfahrungsgemäß – und war auch diesmal – die weitaus kompliziertere; denn sie lautet: Wie soll diese Gesamtbeteiligung unter den Gewerken aufgeteilt werden? Eine Frage, aus der sich die beiden Verleiher wie andere Verwerter gerne weitgehend heraushalten, die aber regelmäßig auf Seiten der Kreativen – wie jetzt zwischen Synchronschauspiel, Synchronregie und Dialogbuch – für heftigen Streit sorgt. Schließlich hält sich jedes Gewerk im Zweifel für das unentbehrlichste. Eigens für dieses Problem wurde im Jahre 2013 anlässlich der Kinoerlösbeteiligung vom BFFS die sogenannte „Kreativgruppenformel“ entwickelt. Diese Formel hilft, die Argumentation im Verteilungsstreit zu versachlichen, um einen Kompromiss zwischen den Gewerken zu ermöglichen. Auch bei der GVR-Synchron war diese Formel letztendlich der Schlüssel zur Einigung zwischen BFFS, ver.di, BVR und BSD.

Als Drittes galt es zu klären, wer für die Verteilung an die einzelnen Kreativen administrativ zuständig sein soll. Für solche Verteilaufgaben stellt der BFFS bereits seit 2014 die deska Deutsche Schauspielkasse zur Verfügung. Die Zahlungen an die Synchronschauspielerinnen und -schauspieler werden also über die deska abgewickelt.

Im Einzelnen sind folgende Punkte geregelt:

  • Die Verleiher behalten zunächst vollends den Teil der Einnahmen ein, der für eine Deckung der Kosten des Verleihs erforderlich ist, zuzüglich eines weiteren Anteils von 20% dieser Kosten.
  • Ab dieser Schwelle erhalten die Synchronkreativen 1% der gesamten Einnahmen, die der Verleih für das jeweilige Filmwerk generiert.
  • Ab einer Schwelle von weiteren 20% über den Verleihkosten (also insgesamt ab 40% über den Verleihkosten) erhalten die Synchronkreativen 2% der gesamten Einnahmen, die der Verleih für das jeweilige Filmwerk generiert.
  • Die Abrechnung erfolgt jeweils zum 31.12. eines Jahres und berücksichtigt alle Einnahmen, die der Verleih generiert – sei es über die Kino- oder DVD-Auswertung, sei es über Lizenzeinnahmen über Netflix oder Merchendising-Produkte. Berücksichtigt wird die Verwertung aller Filme ab dem 01.01.2019, deren reguläre Auswertung nach dem 28.03.2002 begonnen hat. Die Abrechnung erfolgt dann für die gesamte Dauer der Schutzfrist, also 50 Jahre ab Erscheinen des Werkes – sofern die Vergütungsregel vorher nicht gekündigt oder abgeändert wird.
  • Die jeweils zum Stichtag (31.12.) berechnete Gesamtsumme, die auf ein Filmwerk entfällt, wird sodann in einem weiteren Schritt folgendermaßen auf die einzelnen Gewerke aufgeteilt:
    • Dialogbuch:                  11,89%,
    • Synchronregie:             13,08%,
    • Synchronschauspiel:     75,03%.
  • Innerhalb dieser Gewerke erfolgt dann eine Aufteilung unter den Berechtigten innerhalb des jeweiligen Gewerkes. Dabei orientiert sich die Verteilung an dem Mitwirkungsumfang; im Bereich Synchronschauspiel linear nach der Take-Anzahl.

Der GVR-Synchron-Vertrag ist in der Synchronbranche erst der Anfang verbindlich miteinander vereinbarter Vergütungsregeln und ein geeigneter Ausgangspunkt, auch mit anderen Verleihern solche Verträge auszuhandeln. Vor allem aber die Synchronproduzenten sind jetzt gefragt, sich mit den zuständigen Gewerkschaften BFFS und ver.di auf tarifliche Vereinbarungen zu verständigen. Denn die Erstvergütungen der Synchrontätigen sind alles andere als angemessen! Das zeigt alleine die Gagenentwicklung seit den 1960er Jahren unter Berücksichtigung des Kaufkraftverlusts einerseits und der parallelen Explosion der Verwertungsformen und Nutzungsrechtseinräumungen andererseits. Hier bedarf es noch einiger Schritte, damit eine gesetzmäßige Vergütung erfolgt.

Facebook Kommentare