Ist jetzt alles unständig oder was? (2. Teil)

Die Sozialversicherungsträger geben bald die Antwort

Die Aufregung wird immer größer. Viele von uns sind geschockt, vor allem die mit wenigen Drehtagen, weil wir von verunsicherten Produktionsfirmen immer öfter unständig versichert werden, weil dabei die Beitragsbemessungsgrenzen der vollen Kalendermonate gelten und Sozialversicherungsbeiträge um ein Vielfaches höher sind, weil auch die Steuerabzüge – die Gage wird ja steuerlich gesehen an nur ein, zwei Tagen verdient – immens steigen, weil bei all dem unterm Strich nix mehr raus kommt von unserer Brutto-Gage. Und besonders zornig sind viele von uns, weil sie keine Anwartschaftszeit mehr sammeln können für den Arbeitslosengeld-1-Anspruch. Der Kummerkasten des BFFS quillt über. Dazu dreierlei:

Ja, der Unmut ist verständlich. Nein, der BFFS ist deswegen nicht in Panik. Und ja, der BFFS kümmert sich drum! Darum ist dieser Artikel auch ein bisschen länger …

siehe auch „Vor Gericht und auf hoher See“

Der 12. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat im März vergangenen Jahres und im März diesen Jahres Entscheidungen gefällt, die zu einer neuen Bewertung führen, wann Beschäftigungen „unständig“ versichert werden müssen. Das berührt auch unsere Drehengagements. Aber nicht nur – die Logik der Entscheidungen wird auch andere Filmschaffende treffen, die z.B. zur Aushilfe nur tageweise eingesetzt werden. Sie kann sich auf lange Sicht auf alle auch außerhalb unserer Branche auswirken, die in irgendeiner Form kurz befristete und auseinander gerissene Beschäftigungen ausüben.

Seit den beiden BSG-Urteilen liegt der Ball bei den Sozialversicherungsträgern, die aus diesen Einzelentscheidungen rechtliche Schlussfolgerungen für alle ziehen müssen.

siehe auch „Ist jetzt alles unständig oder was?“

Die Vertreter der Gewerkschaften BFFS und ver.di wie die Vertreter der Produzentenallianz sind nun schon zum zweiten Mal mit den Experten der Sozialversicherungsträger (Deutsche Rentenversicherung Bund, gesetzliche Krankenkassen, Agentur für Arbeit) zusammengekommen und haben über die rechtlichen Konsequenzen beraten, die sich aus den beiden BSG-Urteilen für die Sozialversicherung von Schauspielerinnen und Schauspielern bei Dreharbeiten ergeben.

Noch bis vor kurzem gaben sich die Experten der Sozialversicherungsträger sehr vorsichtig, einen schlüssigen Reim auf die BSG-Urteile zu verkünden. Dadurch hingen und hängen vor allem die Produzenten in der Luft, weil sie zwar bei falscher Sozialversicherung – auch für die entgangenen Arbeitnehmerbeiträge – haften, ihnen aber bisher keiner verbindlich sagen konnte, wann unständig und wann normal versichert werden muss. Die vorschnellen unausgegorenen Verlautbarungen, die dazu in unserer Branche kursierten, waren nicht hilfreich, sie haben die Verwirrung nur angeheizt.

Seite 1: Die Sozialversicherungsträger geben bald die Antwort …
Seite 2: Was ist die „Beschäftigungsinsel“-Theorie? …
Seite 3: Welche Leistungen bzw. Tage müssen bei den Beschäftigungsinseln berücksichtigt werden? …
Seite 4: Welche Beiträge werden für welche Sozialversicherungszweige fällig? …
Seite 5: Was passiert, wenn sich die Versicherungszeiten verschiedener Engagements überlappen? …
Seite 6: Apropos Kopf – was ist jetzt das Schlauste? …

Facebook Kommentare